Freiwilliger (m/w/d) in der Pflege
Wir suchen für unsere Notaufnahme am Standort Friedberg (Bayern) zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Freiwilligen (m/w/d) in der Pflege (Bundesfreiwilligendienst).
Bundesfreiwilligendienst bei uns
- Sammeln von wertvoller, praktischer Arbeitserfahrung
- Übernehmen von abwechslungsreichen Aufgaben
- einschlägige Einblicke in die Abläufe und den Alltag eines Krankenhauses
- Regelzeit von 12 Monaten
- Verpflichtende Teilnahme an bis zu 25 Seminartagen an einem Bildungszentrum des Bundes (z.B. in Geretsried)
ihre aufgaben
- vielseitige Tätigkeiten im Bereich der unmittelbaren Patientenbetreuung
- Unterstützung der Pflegekräfte bei der Versorgung von Patienten
- Kontrolle und Auffüllen des Materialbestandes
- Reinigung und Desinfektion der Pflegeutensilien
- Begleitung von Patienten zu diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
- Übernahme von Botendiensten
ihr profil
- eine abgeschlossene Schulausbildung
- positive Ausstrahlung bei der Arbeit mit kranken und hilfsbedürftigen Menschen
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Berufsgruppen
- Interesse für den Pflegeberuf
- gute Deutschkenntnisse auf Niveau B2
- empathisches und freundliches Auftreten gegenüber unseren Patienten
- selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
wir bieten ihnen
- ein monatliches Taschengeld in Höhe von 438 €
- die Möglichkeit, sich sozial zu engagieren und wertvolle Erfahrungen in einem spannenden und zukunftsorientierten Arbeitsumfeld im Gesundheitswesen zu sammeln
- persönliche Betreuung durch erfahrene Mitarbeiter
- ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet
kontakt****Cornelia Geppert
Pflegedirektorin
Tel.: 0821 - 6004 7200
Unsere Stellenausschreibungen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Die Kliniken an der Paar fördern die beruflicheGleichstellung von Frauen und Männern. Vor Aufnahme einer Tätigkeit an den Kliniken an der Paar muss gemäß §§ 23, 23a IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.