WILLKOMMEN BEI DER

STADT STADTBERGEN

Zwischen der Stadt Augsburg und dem Naturpark Westliche Wälder gelegen, bietet die Stadt Stadtbergen eine moderne Stadtverwaltung, die ein vielfältiges und breit gestreutes Angebot für ihre rund 15.500 Bürger bietet.

Die Stadt Stadtbergen sucht zum nächstmöglichen Termin eine*n

Betreuer*in für das städtische Jugendzentrum „Inside“ (w/m/d)

Die Entlohnung erfolgt auf Grundlage des Tarifvertrages im Sozial- und Erziehungsdienst (TV SuE) in Entgeltgruppe S 2 Stufe 1 - derzeit 16,68 € brutto pro geleisteter Arbeitsstunde.

Das Entgelt wird im Rahmen einer steuer- und sozialversicherungsfreien Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 EStG gewährt.
Der darüberhinausgehende Anteil wird auf Minijob-Basis (geringfügige Beschäftigung) gewährt.

Weitere Informationen:

  • wöchentlicher Dienst à 4 - 9 Stunden im offenen Betrieb (nachmittags, abends sowie auch am Wochenende)
  • Durchführung von Aktionen im Sport- sowie Kreativbereich mit Jugendlichen
  • Begleitung von Jugendfahrten

Wir benötigen von Ihnen:

  • Erfahrung im Umgang und der Arbeit mit Jugendlichen
  • Empathie und soziale Grundeinstellung
  • selbstsicheres Auftreten und Kommunikationsfähigkeit
  • Freude an der Arbeit mit Jugendlichen
  • Fähigkeit, Jugendliche in verschiedenen Bereichen zu fördern (Sport, Kreativität, Kochen, Musik, Medienarbeit, …) und das Bewusstsein für wichtige Themen zu schaffen (Nachhaltigkeit und Ökologie, Partizipation, Gesundheit, …)
  • Engagement in der Entwicklung und Umsetzung von neuen Ideen im Team und gemeinsam mit Jugendlichen
  • Kfz – Führerschein
  • einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis

Sind Sie interessiert?

Ihre Bewerbung reichen Sie bitte spätestens 16.12.2025 mit den oben aufgeführten Bewerbungsunterlagen über das Online Formular oder per Post an die Stadt Stadtbergen, Personalverwaltung, Oberer Stadtweg 2, 86391 Stadtbergen ein. Fragen zur Bewerbung beantworten die Jugendpflegerin Melanie Spiller entweder telefonisch: 0821/ 2438-108 oder per Email:

Die Stadt Stadtbergen hat sich verpflichtet, ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz bei Stellenbesetzungen in besonderem Maße zu erfüllen.